Dies hängt davon ab, ob du Selbstzahler oder freifahrtberechtigt bist. Nach deinem Antrag prüft dies das Schulverwaltungsamt.
Du bist Selbstzahler? Als Selbstzahler übernimmst du den vollen Preis des Tickets in Höhe von 29 Euro.
Du bist freifahrtberechtigt? Als Freifahrtberechtigter erhältst du nach erfolgreicher Prüfung des Schulverwaltungsamtes einen vergünstigten Preis. Für die vergünstigten Preise ist die Entfernung zwischen Wohnort und Schule und die Anzahl der Geschwisterkinder relevant. Wohnst du weiter entfernt von der Schule, hast du Anspruch auf einen vergünstigten Preis. Das Schulverwaltungsamt teilt dir mit, auf welche Vergünstigungsstufe du Anspruch hast. Als Faustregel für einen Anspruch gilt:
- Bei Grundschülern: mehr als 2 km Entfernung zwischen deinem Zuhause und der Schule
- Bei Schülern der Klassen 5-10: mehr als 3,5 km Entfernung zwischen deinem Zuhause und der Schule
- Bei Schülern der Klassen 11-13: mehr als 5 Kilometer zwischen deinem Zuhause und der Schule
Erfüllst du das Entfernungskriterium, gibt es je nach Geschwisterzahl mehrere Vergünstigungsstufen.
Wenn du ein Geschwisterkind hast, das auch zur Schule geht, gilt für dich voraussichtlich Vergünstigungsstufe 1. Das Ticket kostet dann 14 Euro.
Wenn du ein Geschwisterkind hast, das auch zur Schule geht, gilt für dich voraussichtlich Vergünstigungsstufe 2. Das Ticket kostet dann 7 Euro.
Wenn du mehrere Geschwisterkinder hast, die auch zur Schule gehen, gilt für ein Kind die Vergünstigungsstufe 1 (14 Euro), für das zweite Kind die Vergünstigungsstufe 2 (7 Euro) und für das dritte Kind die Vergünstigungsstufe 3. In der Vergünstigungsstufe 3 ist das Ticket kostenlos.
Du hast noch Fragen? Dann wende dich bitte an das zuständige Schulverwaltungsamt.