Dies hängt davon ab, ob ihr Selbstzahler/-in oder freifahrtberechtigt seid. Nach eurem Antrag prüft das das Schulverwaltungsamt.
Ihr seid Selbstzahlerinnen bzw. Selbstzahler?
Als Selbstzahlerinnen und Selbstzahler übernehmt ihr den vollen Preis des Tickets in Höhe von 38 Euro.
Ihr seid freifahrtberechtigt?
Als Freifahrtberechtigte erhaltet ihr nach erfolgreicher Prüfung des Schulverwaltungsamtes einen vergünstigten Preis. Für die vergünstigten Preise ist die Entfernung zwischen Wohnort und Schule und die Anzahl der Geschwisterkinder relevant. Wohnst ihr weiter entfernt von der Schule, habt ihr Anspruch auf einen vergünstigten Preis. Das Schulverwaltungsamt teilt euch mit, auf welche Vergünstigungsstufe ihr Anspruch habt. Als Faustregel für einen Anspruch gilt:
- Bei Grundschülerinnen und Grundschülern: mehr als 2 Kilometer Entfernung zwischen eurem Zuhause und der Schule
- Bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10: mehr als 3,5 Kilometer Entfernung zwischen eurem Zuhause und der Schule
- Bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 11 bis 13: mehr als 5 Kilometer Entfernung zwischen eurem Zuhause und der Schule
Erfüllt ihr das Entfernungskriterium, gibt es je nach Geschwisterzahl mehrere Vergünstigungsstufen.
Wenn ihr ein Geschwisterkind habt, das auch zur Schule geht, gilt für euch voraussichtlich Vergünstigungsstufe 1. Das Ticket kostet dann 14 Euro.
Wenn ihr ein Geschwisterkind habt, das auch zur Schule geht, gilt für euch voraussichtlich Vergünstigungsstufe 2. Das Ticket kostet dann 7 Euro.
Wenn ihr mehrere Geschwisterkinder habt, die auch zur Schule gehen, gilt für ein Kind die Vergünstigungsstufe 1 (14 Euro), für das zweite Kind die Vergünstigungsstufe 2 (7 Euro) und für das dritte Kind die Vergünstigungsstufe 3. In der Vergünstigungsstufe 3 ist das Ticket kostenlos.
Ihr habt noch Fragen? Dann wendet euch bitte an das zuständige Schulverwaltungsamt.