Auch Kinder können mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten die Stadträder nutzen. Dabei gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stadtrad-Services und des Monheim-Passes. Diese findet ihr hier oder in der Monheim-Pass App unter „Profil“ und dann „Ihre Services“.
Da Kinder selbst keine Bezahlmethode für ihr Monheim-Pass Konto hinterlegen können, müssen die Erziehungsberechtigten die Bezahlmethode hinterlegen und für das Kind freigeben. Dafür muss eine Eltern-Kind-Beziehung zwischen den beiden Monheim-Pass Konten bestehen. Das könnt ihr in der Monheim-Pass-App oder auf www.monheim-pass.de unter „Profil“ und dann „Familie“ nachschauen. Besteht die Verbindung noch nicht, kann euch das Bürgerbüro weiterhelfen.
Als Erziehungsberechtigte könnt ihr die Freigabe einer Bezahlmethode nur für alle mit eurem Monheim-Pass-Konto verknüpften Kinder gleichzeitig erteilen. Die Freigabe kann rückgängig gemacht werden.