Du kannst deinen Vertrag gemäß geltender Tarifbestimmungen jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Die Kündigung muss bis zum 10. Kalendertag des Monats dem Verkehrsunternehmen vorliegen, zu dessen Ende die Kündigung wirksam werden soll. Nur dann wird keine weitere Abbuchung vorgenommen.
Für den Zugang der Kündigung auf dem Postweg ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Selbstverständlich kannst du bei deiner Kündigung auch ein späteres Vertragsende wählen.