Ihr könnt eure auf Vorrat gekauften, jedoch nicht benutzten Fahrscheine des aktuellen Jahres bis zum 31. März des Folgejahres nutzen.
Danach könnt ihr eure übriggebliebenen Tickets (auch zum Teil benutze Mehrfahrtenkarten) Einzel-, 4er-, 24- und 48-StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets bis zu drei Jahre nach dem Erwerb gegen Zahlung des Differenzbetrages in Euro beim verkaufenden Verkehrsunternehmen gegen ein aktuelles Ticket eintauschen.